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Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensationsflächenkataster des [http://www.lung.mv-regierung.de Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie] (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der '''Erfassung und Dokumentation von Kompensationsflächen und der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern'''.  
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Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensationsverzeichnis des [http://www.lung.mv-regierung.de Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie] (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der '''Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern'''.  
  
 
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 (6)] melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph [http://mv.juris.de/mv/NatSchAG_MV_P3.htm § 3 Nr.2] des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.
 
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 (6)] melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph [http://mv.juris.de/mv/NatSchAG_MV_P3.htm § 3 Nr.2] des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.

Version vom 4. Februar 2011, 09:48 Uhr

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Willkommen auf der Internetpräsenz zum Kompensationsverzeichnis des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern). Diese Seite dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph § 3 Nr.2 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Für die Anerkennung sowie die Ein- und Ausbuchung von Ökokonten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zuständig.

Für jeden einsehbar werden Informationen zur Einführung, als Statistik und zu frei verfügbaren Ökokonten angeboten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, über OGC-konforme Web-Dienste die Daten in bestehende GIS-Systeme einzubinden. Ausgleichsflächen als frei verfügbare Ökokonten können von interessierten Dritten eingesehen werden - mit Kontaktinformation und ggf. auch mit Steckbrief.

Im geschützten Bereich dieser Seite steht den über naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen entscheidenden (meldepflichtigen) Behörden das Kompensationsflächenverzeichnis sowie für die UNB das Ökokontoverzeichnis zur Verfügung. Beide Verzeichnisse werden mit der Software kvwmap realisiert.

Als Ansprechpartner im Landesamt steht Herr Rahmlow (Tel. 03843-777-204) zur Verfügung.

Einführung
Statistik: erfasste Flächen
Frei verfügbare Ökokonten
Geschützter Bereich: Kompensationsverzeichnis, Ökokontoverzeichnis