Meldepflichtige Behörden: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Nach § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen die für die Zulassung /Genehmigung oder Anzeige eines Eingriffes zuständigen Stellen die erforderlichen Angaben für ein Kompensationsverzeichnis dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern) übermitteln. | + | Nach [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 Abs. 6] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen die für die Zulassung /Genehmigung oder Anzeige eines Eingriffes zuständigen Stellen die erforderlichen Angaben für ein Kompensationsverzeichnis dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern) übermitteln. |
− | Für die Zulassung/Genehmigung von Eingriffen und zugehörige Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß §§ 14 bis 17 BNatSchG folgende Behörden für Mecklenburg-Vorpommern aufzulisten: | + | Für die Zulassung/Genehmigung von Eingriffen und zugehörige Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß [http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG000300000 §§ 14 bis 17] BNatSchG folgende Behörden für Mecklenburg-Vorpommern aufzulisten: |
− | #die '''Unteren Naturschutzbehörden''' (§ 17 Abs. 3 BNatSchG), außerdem Führung von Ökokonten | + | #die '''Unteren Naturschutzbehörden''' ([http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__17.html § 17 Abs. 3] BNatSchG), außerdem Führung von Ökokonten |
#das '''Bergamt''' des Landes in Stralsund | #das '''Bergamt''' des Landes in Stralsund | ||
− | #die vier '''Straßenbauämter''' bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr | + | #die vier '''Straßenbauämter''' bzw. das '''Landesamt für Straßenbau und Verkehr''' in Rostock |
#die vier '''Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Immissionsschutz''' | #die vier '''Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Immissionsschutz''' | ||
#die vier '''Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Naturschutz''' für das Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) und in Naturschutzgebieten auf der Basis eines Erlasses des Umweltministeriums im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung gemäß Schutzgebietsverordnung für den Eingriff (alle StÄLU, befristet bis 1.7.1012) | #die vier '''Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Naturschutz''' für das Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) und in Naturschutzgebieten auf der Basis eines Erlasses des Umweltministeriums im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung gemäß Schutzgebietsverordnung für den Eingriff (alle StÄLU, befristet bis 1.7.1012) | ||
#die '''Landesforstanstalt''' Malchin (bei Vorhaben gemäß § 42 Abs. 2 NatSchAG M-V) | #die '''Landesforstanstalt''' Malchin (bei Vorhaben gemäß § 42 Abs. 2 NatSchAG M-V) | ||
− | #die zwei '''Wasserschifffahrtsdirektionen des Bundes''' mit Sitz in Kiel (WSD Nord) und Magdeburg (WSD Ost) | + | #die zwei '''Wasserschifffahrtsdirektionen des Bundes''' mit Sitz in Kiel (WSD Nord) und Magdeburg (WSD Ost) bei Wasserstraßen, Hafenausbau etc. |
#das '''Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat V-500 Energie, Eichwesen, Bergbau''' (Energiefreileitungen) | #das '''Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat V-500 Energie, Eichwesen, Bergbau''' (Energiefreileitungen) | ||
− | # das '''Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Referat 210''' | + | # das '''Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Referat 210''' bei Autobahnen |
− | #das '''Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 - Wasser''' | + | #das '''Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 - Wasser''' für Gewässer und Deiche 1. Ordnung |
− | #das '''Eisenbahn-Bundesamt''' | + | #das '''Eisenbahn-Bundesamt''' für Planfeststellung gemäß [http://bundesrecht.juris.de/aeg_1994/index.html § 18] Eisenbahngesetz |
Diese Behörden unterliegen dem "Übermittlungsauftrag" aus § 17 Abs. 6 BNatSchG und benötigen dementsprechend einen Zugang zur Datenübermittlung zu Kompensationsmaßnahmen und -flächen. | Diese Behörden unterliegen dem "Übermittlungsauftrag" aus § 17 Abs. 6 BNatSchG und benötigen dementsprechend einen Zugang zur Datenübermittlung zu Kompensationsmaßnahmen und -flächen. |
Version vom 19. Januar 2011, 10:10 Uhr
Nach § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen die für die Zulassung /Genehmigung oder Anzeige eines Eingriffes zuständigen Stellen die erforderlichen Angaben für ein Kompensationsverzeichnis dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (Mecklenburg-Vorpommern) übermitteln.
Für die Zulassung/Genehmigung von Eingriffen und zugehörige Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß §§ 14 bis 17 BNatSchG folgende Behörden für Mecklenburg-Vorpommern aufzulisten:
- die Unteren Naturschutzbehörden (§ 17 Abs. 3 BNatSchG), außerdem Führung von Ökokonten
- das Bergamt des Landes in Stralsund
- die vier Straßenbauämter bzw. das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock
- die vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Immissionsschutz
- die vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Naturschutz für das Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) und in Naturschutzgebieten auf der Basis eines Erlasses des Umweltministeriums im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung gemäß Schutzgebietsverordnung für den Eingriff (alle StÄLU, befristet bis 1.7.1012)
- die Landesforstanstalt Malchin (bei Vorhaben gemäß § 42 Abs. 2 NatSchAG M-V)
- die zwei Wasserschifffahrtsdirektionen des Bundes mit Sitz in Kiel (WSD Nord) und Magdeburg (WSD Ost) bei Wasserstraßen, Hafenausbau etc.
- das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat V-500 Energie, Eichwesen, Bergbau (Energiefreileitungen)
- das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Referat 210 bei Autobahnen
- das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 3 - Wasser für Gewässer und Deiche 1. Ordnung
- das Eisenbahn-Bundesamt für Planfeststellung gemäß § 18 Eisenbahngesetz
Diese Behörden unterliegen dem "Übermittlungsauftrag" aus § 17 Abs. 6 BNatSchG und benötigen dementsprechend einen Zugang zur Datenübermittlung zu Kompensationsmaßnahmen und -flächen.